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Das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Überblick: Erklärung, gesetzliche Regelung und mehr

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Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte und dabei auch den Erwerb einer bisher als Mietwohnung  genutzten Immobilie in Erwägung zieht, sollte sich unbedingt über das Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen informieren. Einen ersten Überblick erhalten Sie im folgenden Beitrag.

Was bedeutet die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen?

Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird ein Mietshaus oder Teile desselben zu selbstständigen Einheiten, also Eigentumswohnungen, gemacht. Die so geschaffenen Eigentumswohnungen können dann einzeln verkauft werden. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann damit auch für Investoren interessant sein.

Was versteht man unter dem gesetzlichen Umwandlungsverbot?

Das Umwandlungsverbot ist ein Gesetz, welches im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes in Kraft getreten ist. Unter § 250 wurde das Umwandlungsverbot in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt. Demnach ist eine Genehmigung durch die Kommune erforderlich, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Dabei kann die Kommune eine solche Genehmigung verweigern bzw. die Umwandlung untersagen, wenn der Wohnungsmarkt in dem betreffenden Gebiet als angespannt gilt. Auf welche Gebiete dies konkret zutrifft, wird gemäß § 201a BauGB von den Landesregierungen mittels Rechtsverordnung festgelegt. Auch die Umwandlung einzelner Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern ist genehmigungspflichtig. Ausgenommen von der Regelung sind indes Gebäude mit maximal fünf Wohneinheiten. Zunächst gilt das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen nur befristet bis zum 31.12.2025.

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Erklärung: Was ist der Hintergrund der gesetzlichen Regelung des Umwandlungsverbots?

In bestimmten Fällen werden Mietwohnungen nach der Umwandlung in Eigentumswohnungen nicht mehr auf dem Mietwohnungsmarkt angeboten. Da in Deutschland besonders in den Ballungsräumen gegenwärtig ein Mangel an Mietwohnungen besteht, soll dieser Entwicklung mit dem Umwandlungsverbot entgegengewirkt werden. Vor allem Mieterschutzvereine haben jahrelang auf die Schaffung einer solchen Regelung hingewirkt.

Seit wann gilt das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen?

Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist im Juni 2021 im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes in Kraft getreten. Für das Umwandlungsverbot gilt zunächst eine zeitliche Befristung bis zum 31.12.2025.

Welche Auswirkungen hat die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Mieter?

In den meisten Fällen der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen werden diese vor der Umwandlung von Mietern bewohnt. Mietern stehen in diesem Fall gesetzliche Schutzmechanismen zur Verfügung, die der umwandlungswillige Eigentümer berücksichtigen muss und sie daher kennen sollte. Wer Miet- in Eigentumswohnungen umwandeln möchte, sollte sich zunächst fachkundig beraten lassen, damit die Umwandlung entsprechend geplant werden und anschließend rechtmäßig, sozialverträglich und reibungslos umgesetzt kann.

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Stonehedge Magazin Redaktion

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